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Finanzlexikon: gmbh

gmbh

Eine GmbH ist eine Handelsgesellschaft und zählt zu den Kapitalgesellschaften. Als solche ist sie eine juristische Person, kann also Rechtsträger sein, klagen und verklagt werden. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG).

Gründung

Zur Gründung einer GmbH ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag (Satzung) notwendig, in der unter anderem das Stammkapital und die jeweiligen Gesellschafter mit der Höhe ihrer Stammeinlage benannt werden. Das Stammkapital einer GmbH, das in der offen zu legenden Bilanz als "gezeichnetes Kapital" ausgewiesen wird, bildet die Summe aller Stammeinlagen der Gesellschafter. Es muss mindestens 25.000 Euro betragen und bei der Gründung mindestens zur Hälfte (12.500 Euro) eingezahlt sein. Die Gesellschafter selbst müssen jeweils mindestens ein Viertel ihrer Stammeinlage geleistet haben, damit eine GmbH in das Handelsregister eingetragen werden kann. Zur Gründung einer GmbH muss mindestens ein Gesellschafter vorhanden sein. (Früher: mindestens zwei Gesellschafter; Sonderform: Ein-Mann-GmbH)

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